Unzuverlässigkeit

Als Unzuverlässigkeit wird umgangssprachlich und in einzelnen Bereichen das Fehlen von Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Vertrauenswürdigkeit bezeichnet und auf Personen, Institutionen und Gegenstände angewendet, auf die kein Verlass ist.

Statistik

In der Statistik ist "Unzuverlässigkeit" mangelnde "[wiki:Reliabilität]".

Technik

In der Technik wird "Unzuverlässigkeit" dadurch gekennzeichnet, dass ein Gerät nicht dauerhaft so funktioniert, wie es funktionieren sollte.

Recht

Unzuverlässigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht.

Die Zuverlässigkeit eines Antragstellers ist Voraussetzung für die Erteilung bestimmter Erlaubnisse durch eine Behörde. Wo eine unzuverlässige Ausübung einer Tätigkeit den Eintritt eines Schadens für die Gesellschaft regelmäßig befürchten lässt, sieht das Gesetz eine entsprechende Überprüfung durch die Behörde vor. Typische Beispiele dafür sind die Gewerbeordnung (Kneipenbetrieb), Strassenverkehrsrecht (Führerschein), Jagd- und Waffengesetze (Waffenschein, Jagdschein) und die Zulassung zu Berufsgruppen (Ärzte, Apotheker).

Die Zuverlässigkeit wird von der Behörde von Amts wegen geprüft. Sie entwickelt dazu auf der Basis von ihr bekannten Tatsachen eine Prognose, ob der Erlaubnisinhaber in Zukunft durch Ausübung der Erlaubnis eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Gründe, die eine Unzuverlässigkeit indizieren, sind teilweise im Gesetz selbst angeführt. Unzuverlässig nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG ist zum Beispiel, wer "dem Trunke ergeben ist" oder befürchten lässt, dem Alkoholmissbrauch, der Hehlerei oder dem verbotenen Glücksspiel Vorschub zu leisten.

Im Einzelfall problematisch und streitig wird diese Prognose meist dann, wenn die Prognose der Unzuverlässigkeit an fachfremde Verhaltensfehler geknüpft wird, so lässt sich von rüdem Fahrverhalten im Straßenverkehr nicht ohne weiteres auf eine mögliche Unzuverlässigkeit als Sprengmeister schließen. Unzuverlässigkeit wird man aber mindestens da bejahen können, wo die typischen Risiken der Erlaubnisausübung mehrfach aufgetreten sind. Je schwerer der Eingriff durch den Fortfall der Erlaubnis für den Inhaber ist, desto exakter und begründeter muss die Prognose der Behörde sein.

Bei Feststellung der Unzuverlässigkeit hat die Behörde regelmäßig die Erlaubnis zu widerrufen. Die erneute Erteilung der Erlaubnis kann beantragt werden, sofern nicht eventuelle Sperrfristen bestehen. Dabei sind Gründe für den vermutlichen Wegfall der Unzuverlässigkeit anzugeben.

Personalwirtschaft

Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit ist eine von mehreren Determinanten der [wiki:Schlüsselqualifikation] für Mitarbeiter. Unzuverlässige Mitarbeiter werden nicht eingestellt.

Neben der Auswertung von Zeugnissen und Referenzen wird hierzu im Bereich der [wiki:Eignungsdiagnostik] vor allem die persönliche Eignung von Führungskräften mit Hilfe von standardisierten Testverfahren untersucht. Hierbei wird überprüft, ob der Proband sich mit verschiedenen Aussagen in Belastungssituationen identifiziert bzw. wie er sich selbst als Akteur bewertet. Zum Zwecke der Erhöhung einer Aussagegenauigkeit werden die entsprechenden Fragen in der Regel redundant mehrfach gestellt und jeweils in andere fiktive Zusammenhänge gestellt, damit dem Probanden das Ziel der Fragen nicht deutlich wird. Eine aussagegenauere Untersuchungsmethode ist hierbei das [wiki:Assessment-Center], in dem Bewerber und Nachwuchsführungskräfte in konkreten realen Konfliktsituationen ihre Vertrauenswürdigkeit (aber auch [wiki:Teamfähigkeit], Konfliktbereitschaft und Diplomatie) unter Beweis stellen müssen.



Unzuverlässigkeit
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