Organisatorischer Ablauf und einzuhaltende Fristen sind in einer Diplom-[wiki:Prüfungsordnung] festgeschrieben. Eine solche Diplomprüfungsordnung und ihre Änderungen werden in der BR Deutschland vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft und gegebenenfalls zugelassen. (Bildung steht unter Länderhoheit).
Diplomstudiengänge finden sich vorwiegend in den Ingenieur- und Naturwissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Eine neuere Entwicklung ist die Diplomierung von Studiengängen, die mit einem [wiki:Staatsexamen] abgeschlossen werden.Dies geschieht teils durch bloße Verleihung des Diplomgrades, teils wird dies von der Erbringung zusätzlicher Leistungen abhängig gemacht. Beispielshaft können hier die akademischen Grade des Diplom-Juristen sowie des Diplom-Berufspädagogen genannt werden.
In Österreich waren bis zur Einführung des Universitäts-Studiengesetzes von 1995 fast alle Studienrichtungen (Ausnahme z.B. [wiki:Medizin]) als Diplomstudien eingerichtet, die mit dem [wiki:Magister] oder dem Diplom abgeschlossen wurden.
Mit der Einführung des (europaweiten) [wiki:Bachelor]/[wiki:Master]-Systems an Fachhochschulen und Universitäten im Rahmen des [wiki:Bologna-Prozess] werden aber schrittweise immer mehr Diplomstudiengänge in zwei separate, aufeinander aufbauende Studien aufgeteilt (Bachelor- oder Bakkalaureats- und Magisterstudium). Dieser Vorgang soll bis 2010 abgeschlossen sein, danach sind Diplomstudiengänge nicht mehr zulässig. Ein Effekt davon wird sein, daß [wiki:BAföG] und andere Förderungen, die nur die erste Berufsausbildung finanzieren, nur bis zum Bachelor-Abschluß reichen, und man den (dem Diplom entsprechenden) Master auf eigene Kosten machen muß.
Siehe auch: [wiki:Diplom], [wiki:Akademischer Grad] (mit einer Zusammenstellung akademischer Grade), [wiki:Studienordnung]
