Beruf

Unter dem Beruf versteht man diejenige [wiki:Institution] [wiki:Tätigkeit], die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des [wiki:Lebensunterhalt]. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z.B. der Familie), der der Ausübende angehört.


Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). [wiki:Ehrenamt], [wiki:Amateur] ausgeübte Tätigkeiten (z.B. [wiki:Kunst] oder [wiki:Sport]) und intensiv betriebene [wiki:Hobby] bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)

Sozialgeschichtliches

Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch [wiki:Ausbildung], durch [wiki:Praxis] oder [wiki:Selbststudium] oder durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei [wiki:Erbe] [z.B. [wiki:Landwirt], [wiki:Zunft] Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch [wiki:Gelöbnis] [wiki:Beamter] oder durch [wiki:Weihe] [wiki:Priester]) erworben.

Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender [wiki:Arbeitsteilung] der [wiki:Arbeit (Philosophie)]. Sie verfügen also über [wiki:Jahrhundert] lange [wiki:Tradition], da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung.

Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören [wiki:Schmied], [wiki:Zimmermann], [wiki:Arzt], [wiki:Priester], [wiki:Barde] oder auch [wiki:Prostitution]. Seit dem [wiki:Mittelalter] fanden sich die Berufsgruppen in [wiki:Zunft] und [wiki:Gilde] zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch [wiki:Unehrlicher Beruf] aus.

In einigen Berufen wird auf die „Berufung“ des/der Einzelnen von 'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel [wiki:Pfarrer], [wiki:Priester], aber auch [wiki:Arzt], [wiki:Lehrer], [wiki:Apotheker], [wiki:Richter]).

Der fortschreitende, mit der [wiki:Industrialisierung] einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerklicher Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der [wiki:Informationstechnik] in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.

Reglementierung der Berufsausübung

Heute wird die [wiki:Berufsausbildung] (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern seine Grenzen in dem [wiki:Grundrecht] der [wiki:Berufsfreiheit].

Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In [wiki:Europa] gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als [wiki:Arzt] oder [wiki:Rechtsanwalt] darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches [wiki:Hochschulstudium] erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung ([wiki:Referendariat]) nachweisen kann.

Ebenfalls unterliegt die Ausübung [wiki:Handwerk] Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der [wiki:Meister]-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den [wiki:Vereinigte Staaten], kennt man diese Einschränkung nicht.

Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) Berufs[wiki:Ethik].

Gefahrgeneigte Berufe

Die britische Versicherung Churchill Insurance hat im Jahr 2004 eine Liste der zehn risikoreichsten Berufe veröffentlicht. Bei Ausübung seiner Tätigkeit verunglückt danach (in absteigender Reihe) tödlich am häufigsten, wer tätig ist als

  1. [wiki:Gebäudereiniger]
  2. [wiki:Soldat]
  3. [wiki:Feuerwehrmann]
  4. [wiki:Fischer]
  5. [wiki:Pilot]
  6. [wiki:Polizeibeamter]
  7. [wiki:Dachdecker]
  8. [wiki:Gerüstbauer]
  9. [wiki:Artist]
  10. [wiki:Prostituierte]



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